Wettbewerbsfähige Preise, eine sofortige Lieferung, gesicherte Zahlungsmöglichkeiten und unser kostenloser, kompetenter Support in ENGLISCH zählen zu unseren Hauptstärken und erfüllen unser gesamtes Team mit Stolz.
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Der Versand der Ware erfolgt innerhalb von Sekunden per E-Mail, wodurch die Umweltbelastungdurch den Versand physischer Waren entfällt. Klick hier für mehr Informationen rund um unsere Versandmöglichkeiten.
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Bist du ein Software Reseller?
Kontaktiere uns wenn du eine eigens für dein Unternehmen entwickelte Preisliste erhalten möchtest oder schreibe eine E-Mail an sales@mrkeyshop.com.
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Dein Beruf liegt im Bereich Marketing und du möchtest mit uns zusammenarbeiten?
Mr Key Shop ist seit jeher bestrebt, Partnerschaften und Kooperationen aller Art mit Personen aufzubauen, die in der Werbebranche arbeiten. Wir haben daher ein Affiliate Programm auf unserer Plattform eingeführt, um jenen, die mit uns zusammenarbeiten, die größtmögliche Handlungsfreiheit bei der Verwaltung ihrer Werbekampagnen zu geben.
Klick hier für weiterführende Informationen zu unserem Partnerprogramm oder schreibe eine E-Mail an marketing@mrkeyshop.com.
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Unser Unternehmen hat sich auf den Verkauf von Software spezialisiert, die unter anderem von Microsoft undanderen Providern entwickelt wurde, und agiert auf nationaler und internationaler Ebene. In nur wenigen Jahren ist es gelungen, sich als Branchenführer zu etablieren, da unser Team aus jungen und dynamischen Menschen mit jahrzehntelanger IT- und Managementerfahrung besteht, die einen fachkundigen Kundenservice gewährleisten und gleichzeitig hohe und wettbewerbsfähige Standards einhalten. Wir erbringen unsere Dienstleistungen nicht nur für Privat-, sondern auch für Geschäftskunden, und unser Team ist jederzeit zur Stelle, um alle Bedürfnisse zu erfüllen und jede Art von Problem zu lösen.
Wir erwerben und verkaufen Microsoft Lizenzen, Microsoft Betriebssysteme und Microsoft Office Pakete, die von Unternehmen und Firmen aus Gründen der Migration zu Cloud- oder Abonnementdiensten nicht mehr benötigt werden, und führen diese ungenutzten Güter zu erschwinglichen Preisen wieder in den internationalen Markt ein, mit Einsparungen von bis zu 80% im Vergleich zum Basispreis.
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Sind unsere Lizenzen legal?
Dank des am 3. Juli 2012 vom Europäischen Gerichtshof erlassenen Urteils (c-128/11), mit dem der Verkauf von generalüberholter Software legitimiert wurde, können wir als zuverlässiger Anbieter unseren Kunden nun erhebliche Einsparungen bieten. Vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzgebung setzen wir alles daran, Software von Unternehmen aus ganz Europa zu beschaffen und zu testen, um echte Microsoft-Lizenzen anbieten zu können, die vollständig mit den Microsoft-Bedingungen und den geltenden EU-Software-Richtlinien konform sind.
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Urteil aus 2012:
- "EuGH, Urteil vom 3.7.2012, Aktenzeichen C-128/11"
Softwarehersteller haben keine Möglichkeit, sich gegen den Weiterverkauf von gebrauchter Software zu wehren. Das Exklusivrecht zur Verbreitung der Programmkopie ist mit dem Erstverkauf erschöpft. Im Urteil führt der Gerichtshof aus, dass der Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nicht nur für den Verkauf von Softwarekopien auf Datenträgern gilt, sondern auch, wenn sie durch Herunterladen von der Website des Unternehmens verbreitet werden.
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Judgment of 2016:
- "Urteil der Vergabekammer Münster vom 01.03.2016, Az. VK 1-2/16"
Der grundsätzliche Ausschreibungsausschluss von bereits genutzter Software widerspricht dem Vergaberecht. Damit hat die Vergabekammer der Bezirksregierung Münster klargestellt, dass gebrauchte Software nicht mehr von Ausschreibungen ausgeschlossen werden dürfen. Die Zusage für neue Software des Unternehmens Microsoft widerspricht dem Grundsatz der Neutralität im Vergabeverfahren. Ein solcher Vorbehalt sei sachlich nicht mehr gerechtfertigt. Gebrauchte Lizenzen weichen nicht vom Original ab. Im Gegenteil: Sie können nicht von der Originalversion unterschieden werden. Aus diesem Grund rät die VK Münster den Käufer/innen einer gebrauchten Software, ein Zertifikat zu verlangen, das bestätigt, dass die betreffende Kopie deinstalliert wurde. Dies kann vertraglich in einer so genannten Freistellungsvereinbarung vereinbart werden. Eine weitergehende Kenntlichmachung der Rechtekette ist nicht notwendig und kann auch nicht eingefordert werden.
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Urteil aus dem Jahr 2013:
- "Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17.7.2013, Az. I ZR 129/08"
In seiner Entscheidung im Jahr 2013 hat der BGH bestätigt, dass der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen rechtmäßig ist. Gut ein Jahr nach dem EuGH befasste sich auch der BGH mit der rechtlichen Situation des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen. Er bekräftigte die Entscheidung des EuGH vollumfänglich.
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Urteil aus dem Jahr 2014:
- "Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 11.12.2014, Aktenzeichen I ZR 8/13"
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass das EuGH-Urteil auch für Volumenlizenzverträge und deren Aufspaltung relevant ist. Damit hat der BGH die Revision von Adobe in vollem Umfang zurückgewiesen. Demnach gelte nunmehr, dass Softwarelizenzen von Volumenlizenzverträgen auch einzeln verkauft werden können. Der Kauf von individuellen gebrauchten Lizenzen aus Volumenlizenzen ist damit rechtlich abgesichert und birgt keinerlei Risiko für die Käufer gebrauchter Software.
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Urteil aus 2016:
- "OLG, Urteil vom August 2016, Az. 406 HKO 148/16"
Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass eine Offenlegung der Rechtekette nicht verlangt werden kann. Mit diesem Beschluss schließt das Oberlandesgericht die Auffassung aus, dass die Offenlegung der Rechtekette, d.h. des Vorbesitzers einer Lizenz, für den Handel mit gebrauchter Software notwendig ist.